ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG. GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN.


Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und der Winterrot Hotelbetriebe GmbH – nachstehend Hotel Winterrot – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Winterrot Hotelbetriebe GmbH (haftungsbeschränkt) im Folgenden “Hotel Winterrot” genannt. Die Leistungen, die das Hotel Winterrot gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern erbringt, bestehen insbesondere in der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Bereichen für bspw. Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken, der Betreuung und Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen und sonstigen Programmen. Das Hotel Winterrot ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Bereiche bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Winterrots. Das Hotel Winterrot kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
  3. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Vertragsarten, wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel Winterrot abgeschlossen werden. Die Bedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Winterrot diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Möglichen Gegenbestätigungen des Vertragspartners mit Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.


§ 2 VERTRAGSSTRAFE, VERTRAGSSCHLUSS, HAFTUNG, EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE & VERJÄHRUNG

  1. Angebote des Hotel Winterrots sind stets freibleibend.
  2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotel Winterrots zustande. Hotel Winterrot steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, zu bestätigen.
  3. Vertragspartner ist das Hotel Winterrot und der jeweilige Vertragspartner/ Kunde. Ist der Vertragspartner nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Rahmen dieses „Kontingentvertrages“ haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  4. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner/ Kunde im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als sieben Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Dies ist unabhängig vom Weg der Buchung und kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über www.hotelwinterrot.com oder über sog. Online Portale und Mittler-Seiten Dritter oder auf anderen Wegen erfolgen.
  5. Hotel Winterrot haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel Winterrot haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ansprüche des Vertragspartners/Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Winterrot die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Winterrots beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel Winterrots steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Winterrots auftreten, werden das Hotel Winterrot bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner/ Kunde ist verpflichtet, das Hotel Winterrot rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.
  6. Das Hotel Winterrot ist ein Nichtraucherhotel. Daher ist das Rauchen von Zigaretten oder ähnlichen Tabakerzeugnissen, bei der Rauch entsteht, in der gesamten Hotelanlage strengstens untersagt. Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot verspricht der Gast hiermit ungeachtet eines Schadensnachweises im Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,- € zu Zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Auf einen höheren Schadensersatzanspruch wird die vereinbarte Vertragsstrafe angerechnet. Soweit der Gast durch den Zigarettenrauch bzw. sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst oder missbräuchlich die Handmelder verwendet. hat er die daraus resultierenden Kosten des automatisch ausgelösten Feuerwehreinsatzes (ca. 2.300,- €)
  7. Das Hotel behält sich vor, Kosten für entstandene Sachschäden durch den Kunden in der Einrichtung des Hotels, Hotelzimmers oder Inventars zu berechnen. Für entstandene Folgeschäden behält sich das Botel ebenfalls vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

  8. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel Winterrot eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn Hotel Winterrot eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

  9. Der Vertragspartner/ Kunde ist verpflichtet, erkennbare Leistungsmängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

  10. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.

  11. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners/ Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel Winterrot aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. 

§ 3 NUTZUNGSVERLÄNGERUNG, ZIMMERÜBERGABE & ABREISE 

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertragspartner/ Kunde haftet gegenüber Hotel Winterrot für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen Hotel Winterrots erhalten, verursacht werden.
  3. Der Vertragspartner/ Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel Winterrot den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel Winterrot vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel Winterrot das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  5. Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr und an Sonn- & Feiertagen spätestens zu 12:00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel Winterrot über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% der Tagesrate in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr werden 100% der Tagesrate fällig. 

§ 4 VERANSTALTUNGEN 

  1. Für Veranstaltungen, bei den Speisen und Getränke serviert werden, muss der Veranstalter dem Hotel Winterrot die Anzahl der Teilnehmer und die Auswahl der Speisen bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitteilen. Bei einer höheren als die bei Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel Winterrot dieser schriftlich zustimmt. Bei Nichtzustimmung durch das Hotel Winterrot ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Bei Zustimmung durch das Hotel Winterrot richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung. Zusätzlichen Aufwendungen können berechnet werden. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl.
  2. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Winterrots und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
  3. Verschiebt sich der vereinbarte Startzeitpunkt einer Veranstaltung, so ist das Hotel Winterrot berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel Winterrot jede gebuchte Servicekraft je angefangener Stunde 50,00 zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet Hotel Winterrot gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  5. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel Winterrot wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben.
  6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Bei Unterlassung des Veranstalters ist das Hotel Winterrot berechtigt die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Bleiben Gegenstände oder Verpackungen im Veranstaltungsraum zurück kann das Hotel Winterrot für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen im Vorfeld mit dem Hotel Winterrot abzustimmen. Im Rahmen einer Veranstaltung eingebrachte Gegenstände wie Dekorationsmaterial o.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. Störungen oder Defekte an vom Hotel Winterrot zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies Hotel Winterrots möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens Hotel Winterrots nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
  8. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters bedarf vor Anschluss an das Stromnetz des Hotel Winterrots der schriftlichen Zustimmung durch die Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Hotel Winterrot belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel Winterrot frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotel Winterrots gehen zu Lasten des Vertragspartners/ Kunden.
  9. Beschafft das Hotel Winterrot für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel Winterrot im Namen und für Rechnung des Vertragspartners/ Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt Hotel Winterrot von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotel Winterrots wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
  10. Das Mitbringen von eigen Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet. 
  11. Jegliche Form von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel Winterrot, insbesondere durch Verwendung des jeweiligen Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. 

§ 5 BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, RECHNUNGEN & ABTRETUNG 

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotel Winterrots. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen ges. Ust.. In den Preisen sind öffentliche Abgaben- sofern nicht anders aufgeführt, wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) o.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner/ Kunde zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners/ Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel Winterrot das Recht Preiserhöhungen bis maximal 10 % vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel Winterrot ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner/ Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Hat der Vertragspartner/ Kunde innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges regionales Ereignis im Einzugsraum des Hotel Winterrots stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel Winterrot nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn Hotel Winterrot die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel Winterrot ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere sollten die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet worden sein, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
  3. Der Zahlungsanspruch des Hotel Winterrots ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 7 Tage, nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
  4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel Winterrot alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  5. Das Hotel Winterrot ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Winterrot berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Hotel Winterrot bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel Winterrot ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotel Winterrots nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotel Winterrots abgetreten werden.
  7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Hotel Winterrot Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu dem Hotel Winterrot nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen. 8. Rechnungskorrekturen und -änderungen seitens Hotel Winterrots erfolgen nur unter Vorlage der Originalrechnung an das Hotel Winterrot und werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Originalrechnung bearbeitet. 

§ 6 RÜCKTRITT, STORNIERUNG, REDUZIERUNG 

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Hotel Winterrot einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Winterrot den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Winterrot hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Winterrot den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zuzahlen Für 1 – 6 Zimmer
    a) Stornierungen bis 3 Tage vor Anreise 18 Uhr sind kostenfrei möglich. Stornierungen nach dieser Zeit werden mit 90 % der Logisrate berechnet.
    b) 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, bei einer No Show Leistungszeitraums des Hotel Winterrots zugeht
    c) Das Hotel Winterrot hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums des Hotel Winterrots zugehen. Ab 7 Zimmer a) Stornierungen bis 90 Tage sind kostenfrei b) Stornierungen ab 89 bis 60 Tage vor Anreise sind 50 % der Logis Rate c) Stornierungen ab 59 bis 30 Tage vor Anreise sind 80 % der Logis Rate d) Stornierungen ab 29 Tage vor Anreise sind 90 % der Logis Rate 

§ 7 RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG 

  1. Das Hotel Winterrot ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von Hotel Winterrot nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht d) der Vertragspartner den Namen Hotel winterrot mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotel Winterrots untervermietet werden f) Hotel Winterrot begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Winterrots in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  2. Das Hotel Winterrot hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch Hotel Winterrot begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotel Winterrots auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt. 

§ 8 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE 

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hotel Winterrots neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Bei vermittelten Leistungen (Pauschalreisen hiervon unberührt) haftet das Hotel Winterrot nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
  4. Bei einer Pauschalreise ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit das Hotel Winterrot für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

§ 9 ERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT, GERICHTSSTAND, NEBENABREDEN, TEILUNWIRKSAMKEIT 

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotelbetriebs Hotel Winterrot.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Karlsruhe als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. 

§ 10 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 

ODR-VO und § 36 VSBG Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. 

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